Fäkalschlammabfuhr

Information zur Abfuhr und Entsorgung des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen und abflußlosen Gruben

In Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflichten nach § 58 Thüringer Wassergesetz, die bei Kleinkläranlagen auch das Transportieren des anfallenden Schlammes und bei Gruben auch das Entleeren und Transportieren des Grubeninhaltes umfasst, erfolgt die Entleerung in den Gemeinden entsprechend Jahresentsorgungsplan und aktuellen Tourenplänen.

Eine nicht ordnungsgemäße Fäkalschlammbeseitigung kann zur Erhöhung der Abwasserabgabe an das Land Thüringen führen und beeinflusst somit indirekt auch Ihre Abwasserbeseitigungsgebühr.

Herkömmliche Kleinkläranlagen sind nach DIN-Vorschrift 4261-1 zu betreiben und zu warten.
Daraus die wichtigsten Vorschriften:

  • Anlagen zur Abwasservorbehandlung sind sachgemäß und regelmäßig zu warten.
  • Schlamm besteht aus Bodenschlamm und Schwimmschlamm. Beim Räumungsvorgang sind zunächst die Schwimmschlammdecken aller Kammern zu entfernen. Anschließend ist der Bodenschlamm abzusaugen.
  • Nach der Schlammentnahme sollte in der ersten Kammer ein Restschlamm von etwa 30 cm Höhe als Impfschlamm verbleiben.

Der Ablauf einer nicht rechtzeitig entschlammten Mehrkammergrube kann so stark mit Feststoffen belastet sein, dass Verstopfungen entstehen können.
Wir weisen deshalb noch einmal ausdrücklich darauf hin, eine ordnungsgemäße Entsorgung durchführen zu lassen.

Bei ausreichendem Volumen der Kleinkläranlage und entsprechend einleitender Personenzahl kann bei ordnungsgemäßer Entsorgung eine Freistellung für ein oder mehrere Jahre erfolgen.
Darüber werden Sie von uns aus benachrichtigt.
Eine Beantragung der Fristverlängerung ist durch Sie ebenfalls möglich. Dazu benutzen Sie bitte unser entsprechendes Formular.

Vollbiologische Kleinkläranlagen sind nach DIN-Vorschrift 4261-2 zu betreiben und zu warten.
Der Entsorgungsrhythmus ist bei diesen Anlagen zwischen Wartungsfirma und WAZ abzustimmen.

In Ausnahmefällen kann die Entsorgung nach vorheriger rechtzeitiger Absprache samstags erfolgen.
In diesem Fall ist die Entsorgung über die Telefonnummer 03605 / 5156-0 oder 036076 / 569-0 anzumelden.

Um eine richtige Abrechnung zu gewährleisten, bitten wir Sie, das entsorgte Fäkalschlammvolumen zu kontrollieren und mit Unterschrift zu bestätigen.

Die Gebühren betragen laut Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung ab 01.01.2023

  • für Kleinkläranlagen 41,01 EURO/m³
  • für abflusslose Gruben 39,66 EURO/m³

Entsorgungsplan

Ort

voraussichtlicher Entsorgungstermin 2023

Gernrode

06.03.-09.03.2023

Wallrode

10.03.2023

Neustadt

13.03.-14.03.2023

Epschenrode

14.03.-16.03.2023

Jützenbach

17.03.-27.03.2023

Zwinge

27.03.-04.04.2023

Großbodungen

29.03.2023

Weilrode

05.04.2023

Wintzingerode

11.04.-14.04.2023

Vollenborn

Juni 2023

Gerterode

Juni 2023

Deuna

Juli 2023

Hausen

Juli 2023

Birkungen

September 2023

Weißenborn-Lüderode

September 2023

Kallmerode

September 2023

Breitenholz

Oktober 2023

Kirchworbis

Oktober 2023

Breitenworbis

Oktober 2023

Kirchohmfeld

Oktober 2023

Ascherode

November 2023

Buhla

November 2023

Kaltohmfeld

November 2023

Bockelnhagen

Dezember 2023

Kleinbartloff

Dezember 2023

Niederorschel

Dezember 2023

Bernterode

Dezember 2023

Ansprechpartner

Sachbearbeitung Abwasser/Fäkalschlammentsorgung
Frau Gudrun Paul
Meister Abwasser
Herr Christian Iseke