Fäkalschlammabfuhr
Information zur Abfuhr und Entsorgung des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen und abflußlosen Gruben
In Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflichten nach § 58 Thüringer Wassergesetz, die bei Kleinkläranlagen auch das Transportieren des anfallenden Schlammes und bei Gruben auch das Entleeren und Transportieren des Grubeninhaltes umfasst, erfolgt die Entleerung in den Gemeinden entsprechend Jahresentsorgungsplan und aktuellen Tourenplänen.
Eine nicht ordnungsgemäße Fäkalschlammbeseitigung kann zur Erhöhung der Abwasserabgabe an das Land Thüringen führen und beeinflusst somit indirekt auch Ihre Abwasserbeseitigungsgebühr.
Herkömmliche Kleinkläranlagen sind nach DIN-Vorschrift 4261-1 zu betreiben und zu warten.
Daraus die wichtigsten Vorschriften:
- Anlagen zur Abwasservorbehandlung sind sachgemäß und regelmäßig zu warten.
- Schlamm besteht aus Bodenschlamm und Schwimmschlamm. Beim Räumungsvorgang sind zunächst die Schwimmschlammdecken aller Kammern zu entfernen. Anschließend ist der Bodenschlamm abzusaugen.
- Nach der Schlammentnahme sollte in der ersten Kammer ein Restschlamm von etwa 30 cm Höhe als Impfschlamm verbleiben.
Der Ablauf einer nicht rechtzeitig entschlammten Mehrkammergrube kann so stark mit Feststoffen belastet sein, dass Verstopfungen entstehen können.
Wir weisen deshalb noch einmal ausdrücklich darauf hin, eine ordnungsgemäße Entsorgung durchführen zu lassen.
Bei ausreichendem Volumen der Kleinkläranlage und entsprechend einleitender Personenzahl kann bei ordnungsgemäßer Entsorgung eine Freistellung für ein oder mehrere Jahre erfolgen.
Darüber werden Sie von uns aus benachrichtigt.
Eine Beantragung der Fristverlängerung ist durch Sie ebenfalls möglich. Dazu benutzen Sie bitte unser entsprechendes Formular.
Vollbiologische Kleinkläranlagen sind nach DIN-Vorschrift 4261-2 zu betreiben und zu warten.
Der Entsorgungsrhythmus ist bei diesen Anlagen zwischen Wartungsfirma und WAZ abzustimmen.
In Ausnahmefällen kann die Entsorgung nach vorheriger rechtzeitiger Absprache samstags erfolgen.
In diesem Fall ist die Entsorgung über die Telefonnummer 03605 / 5156-0 oder 036076 / 569-0 anzumelden.
Um eine richtige Abrechnung zu gewährleisten, bitten wir Sie, das entsorgte Fäkalschlammvolumen zu kontrollieren und mit Unterschrift zu bestätigen.
Die Gebühren betragen laut Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung ab 01.01.2023
- für Kleinkläranlagen 41,01 EURO/m³
- für abflusslose Gruben 39,66 EURO/m³
Entsorgungsplan
Ort |
voraussichtlicher Entsorgungstermin 2024 |
---|---|
Gernrode |
02.04. - 05.04.2024 |
Wintzingerode |
08.04. - 17.04.2024 |
Wallrode |
18.04. - 22.04.2024 |
Neustadt |
23.04.2024 |
Epschenrode |
24.04. - 25.04.2024 |
Jützenbach |
26.04. - 13.05.2024 |
Zwinge |
14.05. - 24.05.2024 |
Weilrode |
27.05.2024 |
Holungen |
28.05. - 30.05.2024 |
Abfahrt der Restanten |
31.05.2024 |
Ansprechpartner
- Telefon
- 03605 5156-0
- Fax
- 03605 5156-34
- gudrun.paul@waz-ek.de
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- christian.iseke@waz-ek.de