Organe

Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung ist das höchste Beschlussorgan des Zweckverbandes, bestehend aus dem Verbandsvorsitzenden und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden. Sie sind Verbandsräte kraft ihres Amtes.
Somit ist die Mitgliedervertretung (Verbandsräte) an die Bürgermeisterwahl der Mitgliedsgemeinden gebunden.
Das Stimmrecht (Stimmenzahl) richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Verbandsgemeinde bzw. der jeweiligen ver- und entsorgten Ortsteile.
Der Verband hat 12 Mitglieder.

Einige Zuständigkeiten der Verbandsversammlung sind:

  • der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Satzungen, darunter u. a. jene zu Entgelten, Gebühren und Beiträgen,
  • die jährliche Haushaltssatzung mit dem Wirtschafts- und Finanzplan,
  • die Aufnahme von Krediten,
  • die Feststellung der Jahresrechnung oder des Jahresabschlusses und die Entlastung des Verbandsvorsitzenden, des Werksausschusses und der Werkleitung,
  • die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seines Stellvertreters,
  • die Wahl der Mitglieder des Verbands-/Werksausschusses

Die Verbandsversammlung tagt mehrmals jährlich in öffentlicher Sitzung.
Alles Nähere regelt die Verbandssatzung.

Verbandsvorsitzender

Der Verbandsvorsitzende wird von der Verbandsversammlung gewählt. Er vertritt den Zweckverband gerichtlich und außergerichtlich. Er lädt zu den Sitzungen und leitet sie.

Verbandsvorsitzender ist Herr Eckart Lintzel.

Seine Geschäftsadresse lautet:
Wasser- und Abwasserzweckverband „Eichsfelder Kessel“
Verbandsvorsitzender Eckart Lintzel
Breitenworbiser Straße 1
37355 Niederorschel
service@waz-ek.de
036076 569-0

Einige seiner Zuständigkeiten sind:

  • Verantwortlich für alle Geschäfte des Zweckverbands, die nicht durch Gesetz, die Verbandssatzung oder die Betriebssatzung auf die Verbandsversammlung, den Verbandsausschuss, auf die Werkleitung oder den Werksausschuss übertragen sind.
  • Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Verbandsversammlung und des Verbandsausschusses
  • Vertretung des Zweckverbandes gerichtlich und außergerichtlich

Verbandsausschuss (Werkausschuss)

Er wird aus der Mitte der Verbandsversammlung gewählt und besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und weiteren Mitgliedern. Der Verbandsausschuss ist u. a. zuständig für die Aufgaben, die ihm laut Verbandssatzung übertragen sind. In nicht öffentlicher Sitzung tagt er mehrmals jährlich.

Die Mitglieder sind:

  • Herr Eckart Lintzel (Vorsitzender)
  • Bürgermeister Gemeinde Niederorschel Herr Ingo Michalewski (stellvertretender Vorsitzender)
  • Bürgermeisterin Gemeinde Sonnenstein Frau Margit Ertmer
  • Bürgermeister Landgemeinde Am Ohmberg Herr Karl-Josef Wand
  • Bürgermeister Stadt Leinefelde-Worbis Herr Christian Zwingmann
  • Bürgermeister Gemeinde Breitenworbis Herr Cornelius Fütterer

und für die Werkleitung:

  • Carsten Schneider (Geschäftsleiter)
  • Anika Nachtwey (Fachbereichsleitung Abwasser und erste stellvertretende Werkleiterin)

Einige Zuständigkeiten des Verbandsausschusses sind:

  • Zuständigkeit für alle Angelegenheiten des Verbandes, die nicht der Verbandsversammlung oder dem Verbandsvorsitzenden zur Entscheidung vorbehalten sind,
  • Zuständigkeit für Angelegenheiten, die ihm durch die Verbandssatzung oder durch Beschluss der Verbandsversammlung übertragen wurden,
  • Vorberatung der Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Verbandsversammlung fallen,
  • Beschlussfassung in Angelegenheiten der Verbandsversammlung, wenn diese keinen Aufschub dulden.