Verwaltung

Zweckverband

Wussten Sie, dass Sie mitbestimmen?
Ein Zweckverband dient der gemeinsamen Aufgabenerfüllung mehrerer Kommunen oder Länder. Der Wasser- und Abwasserzweckverband "Eichsfelder Kessel" hat im Auftrag der Mitgliedsgemeinden die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung inne.
Als Bürger einer Mitgliedsgemeinde wählen Sie im regelmäßigen Abstand von 6 Jahren Ihren Bürgermeister. Dieser, bzw. sein Stellvertreter, ist kraft Amtes Verbandsrat des Zweckverbandes und vertritt dort die jeweilige Mitgliedsgemeinde. Je nach Einwohnerzahl dieser Mitgliedgemeinde erhält der Verbandsrat pro 1000 Einwohner 1 Stimmrecht.
Der Zusammenschluss der Verbandsräte ist die Verbandsversammlung. Sie ist das höchste Beschlussorgan des Zweckverbands.
Aus der Verbandsversammlung heraus wird der Verbandsvorsitzende gewählt. Er ist prinzipiell für das laufende Geschäft des Verbands zuständig, insofern Aufgaben dazu nicht per Gesetz, Satzung oder Beschluss an den Geschäftsleiter oder Verbandsausschuss übertragen wurden.

Eigenbetrieb

Die Ausführung der auf einen Zweckverband übertragenen Aufgaben kann in verschiedener Weise erfolgen. Viele Verbände vergeben Ihre Leistungen per Auftrag an Fremdfirmen.
Der Wasser- und Abwasserzweckverband "Eichsfelder Kessel" hingegen führt die ihm übertragenen Aufgaben der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung in Form eines Eigenbetriebes der Mitgliedsgemeinden selbstständig aus (Thüringer Eigenbetriebsverordnung - ThürEBV). Mehr als 50 Mitarbeiter stehen dazu mit ihrer langjährigen Berufserfahrung für die Umsetzung technischer aber auch verwalterischer Tätigkeiten im Betrieb bereit.

Organe des Verbands

Nähere Informationen zu den Organen des Zweckverbands können Sie hier erfahren.

Mitarbeiter

Die Aufteilung der Mitarbeiter im Unternehmen wird im Geschäftsverteilungsplan dargestellt.