Tipps rund um's Wasser und Abwasser

Mit unseren Tipps und Hinweisen möchten wir Ihnen den Alltag etwas erleichtern. Deshalb finden Sie hier beispielsweise Informationen zur Poolbefüllung oder zur Entsorgung bestimmter Stoffe, die nicht in das Abwasser gehören.

Wasser

Versorgungsunterbrechung

Wichtige Informationen bei zeitweiser Unterbrechung der Wasserversorgung, bei Netzspülungen oder bei Havarien
Um einen einwandfreien Gebrauch unseres Wassers zu gewährleisten, bitten wir Sie unbedingt Folgendes zu beachten und um Ihre notwendige Mitwirkung:

  1. Informieren Sie bitte Ihre Mitbewohner und Nachbarn im Fall einer Versorgungsunterbrechung oder bei sonstigen Besonderheiten.

  2. Bitte bevorraten Sie sich bei angekündigten Versorgungsunterbrechungen mit der für Sie erforderlichen Wassermenge in geeigneter Weise.

  3. Halten Sie alle Entnahmestellen während der Unterbrechung der Wasserversorgung geschlossen. Beachten Sie dieses bitte auch bei einer eventuellen Vorprogrammierung Ihrer Haushaltsgeräte.

  1. Wiederinbetriebnahme der Entnahmestellen
    Obwohl unsere Versorgungsleitungen intensiv gespült werden, muss leider mit unvermeidbaren Trübungen und Lufteinschlüssen in Ihrer Hausinstallation gerechnet werden. Deshalb ist es unerlässlich, dass Sie nach einer Versorgungsunterbrechung auch Ihren Hausanschluss spülen. Zur Vermeidung von Schäden an Ihrer Hausinstallation und den Haushaltsgeräten bitten wir Sie, bei der Wiederinbetriebnahme Folgendes zu beachten:
    a) Beginnen Sie bei der Spülung unbedingt mit der nächsten Zapfstelle nach der Wasserzähleinrichtung.
    b) Danach spülen Sie bitte die restlichen Zapfstellen, wobei systematisch von der Wasserzähleinrichtung bis zu den letzten Entnahmestellen der Hausinstallation vorzugehen ist.
    c) Filtereinrichtungen:
    Sollte in Ihrer Hausanlage eine Filtereinrichtung installiert sein, ist diese sorgfältig zu überprüfen und ggf. zu spülen.
    d) Nur wenn weder Trübungen noch Lufteinschlüsse wahrgenommen werden, können Sie wieder den normalen Wassergebrauch vornehmen und Ihre technischen Geräte der Wassernutzung in Betrieb nehmen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Gartenzähler

Für unsere Kunden besteht die Möglichkeit für die Gartenbewässerung oder Tierversorgung einen so genannten „Gartenzähler“ als Unterzähler installieren zu lassen.

Vorteile:

  • dem Wasserverbrauch werden keine Gebühren für Abwasserentsorgung angerechnet
  • eine Grundgebühr für den Zweitzähler wird nicht erhoben
  • lediglich das Verbrauchsentgelt für Trinkwasser wird erhoben
  • aktivere Mitwirkung an der Stabilisierung des Trinkwasserpreises

Voraussetzungen:

  • Entnahmestelle im Garten, ohne Abwasseranfall
  • Vertrag mit Garantieerklärung, dass das entnommene Wasser nicht in einen Abwasserkanal direkt oder indirekt eingeleitet wird
  • Installation des Wasserzählers frostfrei und ortsfest
  • Hinweise für den richtigen Einbau des Wasserzählers (senkrecht oder waagerecht) erhalten Sie

Hinweise zur Installation eines Gartenzählers

  • Für Direkteinleiter nicht geeignet
  • Einsparung für Teileinleiter (mit KKA) 1,06 € / m³
  • Einsparung für Volleinleiter (ohne KKA) 2,22 € / m³

Ihr Weg zum Gartenzähler

  1. Vertrag ausfüllen und beim WAZ einreichen
  2. Klärung, ob waagerechter oder senkrechter Einbau erfolgen soll (Hinweise für den richtigen Einbau des Wasserzählers erhalten Sie hier)
  3. Abholen der Wasserzählgarnitur beim WAZ
  4. Einbau durch Installateur
  5. Benachrichtigung des WAZ, dass Einbau und Abnahme des Wasserzählers erfolgen kann
  6. Einbau des Wasserzählers und Abnahme durch den WAZ
  7. Rechnung für Wasserzählereinrichtung und Gebührenbescheid für die Abnahme werden zugestellt

Kosten für Material und Abnahme Gartenwasserzähler
(Die Kosten für den Installateur sind individuell zu berücksichtigen!)

Leistung

Preis

Erstmaliger Einbau des Gartenzählers

Geeichter Wasserzähler, Dimension Q3 = 4 m³/h (grundsätzlich über den WAZ zu beziehen): waagerechter / senkrechter Einbau

30,00 Euro

Wasserzählereinbaugarnitur (Bügel mit Absperrventilen): waagerechter / senkrechter Einbau

50,00 Euro

Abnahme eines Gartenzählers (Anhang A Punkt 1.2 Verwaltungskostenordnung)

43,00 Euro

Summe

123,00 Euro

Turnusmäßiger Wechsel des Gartenzählers (alle 6 Jahre)

Wechseln des Wasserzählers (Dienstleistung)

45,00 Euro

Wasserzähler und Material

ca. 40,00 Euro

Summe

ca. 85,00 Euro

Hintergrund:
In den letzten Jahren sind die Verbräuche im Frischwasserbereich immer geringer geworden. Der Be-reitstellungsaufwand für die Wasserlieferung besteht jedoch zu über 90% aus festen Kosten. In die Kalkulation des Verbrauchspreises fließt die voraussichtliche Wasserabnahme ein. Wird also der Verbrauch weiter sinken, sind die Kosten auf eine geringere Menge umzulegen, d. h. der Mengenverbrauchspreis pro Kubikmeter würde zwangsläufig steigen.
Mit dem so genannten Gartenzähler wollen wir unseren Kunden die Möglichkeit geben, zum einen günstig ihren Garten bewässern zu können und zum anderen dabei gleichzeitig aktiv an der Preisstabilität unserer Wasserversorgung mitwirken zu können.

Einsparungspotenzial in Abhängigkeit von der Verbrauchsmenge
Als Direkteinleiter zahlen Sie keine Kanalbenut­zungsgebühren. Deshalb besteht auch keine Möglichkeit der Ersparnis durch einen Garten­wasserzähler.
Als Teileinleiter zahlen Sie eine Kanalbenut­zungsgebühr von 0,99 Euro/m³ zuzüglich der Ab­wassergrundgebühr von 120 Euro/Jahr. Durch den Gartenwasserzähler entsteht lediglich das Einsparpotenzial im Bereich der mengenbezoge­nen Kosten. Damit sich die Investition in einen Gartenwasserzähler bei Ihrer Form der Kanalbe­nutzung amortisiert, sollten Sie in den ersten sechs Jahren im Durchschnitt 22 m³/Jahr und ab dem sechsten Jahr wenigsten 15 m³/Jahr Wasser über den Gartenzähler abnehmen.
Als Volleinleiter zahlen Sie eine Kanalbenutzungsgebühr von 2,15 Euro/m³ zuzüglich der Abwassergrund­gebühr von 120 Euro/Jahr. Durch den Gartenwasserzähler entsteht auch hier lediglich das Einsparpoten­zial im Bereich der mengenbezogenen Kosten. Damit sich die Investition in einen Gartenwasserzähler bei Ihrer Form der Kanalbenutzung amortisiert, sollten Sie in den ersten sechs Jahren im Durchschnitt 10 m³/Jahr und ab dem sechsten Jahr wenigsten 7 m³/Jahr Wasser über den Gartenzähler abnehmen.

Poolbefüllung – was es zu beachten gilt

Die Hauptbefüllung erfolgt meistens einmal jährlich.

Bei der Wasserentnahme aus dem öffentlichen Netz zu beachten sind:

Hausanschluss und Zeitbedarf
Die normale Zähleinrichtung eines Trinkwasser-Hausanschlusses gewährleistet einen durchschnittlichen Durchlass von 2,5 m³ pro Stunde. Bei einem Poolinhalt von z.B. 6 m³ kann eine Füllzeit von ca. 3 Stunden benötigt werden.
Eine Befüllung mit Wasser aus dem öffentlichen Netz über Standrohre oder aus anderen öffentlichen Entnahmestellen ist gem. ergänzenden Bestimmungen Nr. 13 des WAZ „Eichsfelder Kessel“ NICHT erlaubt! Eine unerlaubte Entnahme von Trinkwasser kann nach § 23 AVBWasserV eine Vertragsstrafe nach sich ziehen.

Umweltschutz / Gesetzliche Bestimmungen
Gemäß § 54 Wasserhaushaltsgesetz ist Poolwasser als Abwasser zu betrachten, da es sich um durch häuslichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändertes Wasser handelt. Dieses muss man daher generell über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation entsorgen, also etwa den Toiletten- und Badewannen-Abfluss. Wenn kein öffentlicher Entsorgungsweg vorliegt, müssen Abwasserentsorger das Poolwasser mit einem Fahrzeug abpumpen und ordnungsgemäß entsorgen.
Hinweis:
Über einem sogenannten Gartenzähler (Abwasserabzugszähler) kann Wasser zur Poolbefüllung nur dann entnommen werden, wenn gewährleistet ist, dass das Wasser auch tatsächlich nicht in einen öffentlichen Kanal eingeleitet wird (also nicht abwassertechnisch behandelt werden muss).

Kosten inklusive Mehrwertsteuer

Medium

Einzelpreis

Beispielmenge

Gesamt

Trinkwasser

1,69 Euro/m³

bsp. 6 m³

10,14 Euro

Abwasser (wenn Einleitung in öffentliche Anlagen notwendig, siehe Punkt 3, Umweltschutz)

  • Teileinleiter

1,06 Euro/m³

bsp. 6 m³

6,36 Euro

  • Volleinleiter

2,22 Euro/m³

bsp. 6 m³

13,32 Euro

Abwasser

Gewässerschutz

Gewässerschutz beginnt im Haushalt
Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und ein unverzichtbares Hilfsmittel im Haushalt. Täglich verbraucht ein erwachsener Mensch 3 l Trinkwasser als Nahrungsmittel. Eine weitaus größere Menge, nämlich ca. 125 l Trinkwasser pro Tag und Person, werden zum Baden, Duschen, Geschirrspülen, Wäschewaschen und zur Toilettenspülung benutzt. Nach dem Gebrauch wird aus Trinkwasser Abwas-ser, welches in Kläranlagen gereinigt werden muss, bevor es in Flüsse und Bäche und somit in den Wasserkreislauf zurückgeführt wird. Für die Abwasserreinigung gibt es mechanische, biologische und chemische Verfahren, in denen Schmutz- und Störstoffe in verschiedenen Stufen bis auf eine geringe Restverschmutzung entfernt werden. Sehr kritisch sind Stoffe, wie z.B. Schwermetalle, Mineralöle und Salze zu betrachten, die selbst beim Einsatz hoch entwickelter Reinigungsverfahren nicht vollständig aus dem Abwasser entfernt werden können.
Daher hat der WAZ „Eichsfelder Kessel“ einige Tipps zusammengestellt, wie auch Sie einen Beitrag zur Abwasserentlastung leisten können.

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. bietet zusätzliche Informationen zum Ressourcen- und Gewässerschutz.

Ihr Beitrag zur Abwasserentlastung
Hier finden Sie Hinweise zur Entsorgung verschiedener Stoffe., 02.04.2024 – PDF (104.68 KB)