Grundstückskläranlagen

Förderung von Kleinkläranlagen

Durch die Thüringer Aufbaubank werden auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen über den WAZ bei Einhaltung der Vorgaben Fördermittel ausgereicht.
Hinweise zur Förderung erhalten Sie

Auf der Seite der Aufbaubank stehen weiterhin verschiedene Informationen und Formulare zur Förderung von Kleinkläranlagen zum Download bereit.

Aktuelle Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen in Thüringen am 13.07.18 in Kraft getreten.

Der Freistaat Thüringen hat die Förderrichtlinien für Kleinkläranlagen überarbeitet.
Die wesentlichen Änderungen umfassen:

  • Erhöhung der Fördersätze auf 2.500 € für eine neu hergestellte Kleinkläranlage bis 4 Einwohnerwerte (EW)
  • zuzüglich 250 € für jeden weiteren EW
  • Erhöhung der Fördersätze auf 1.250 € für eine nachgerüstete Kleinkläranlage bis 4 Einwohnerwerte (EW)
  • zuzüglich 125 € für jeden weiteren EW

Die Förderung ist für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer möglich, deren Grundstück nach dem Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbandes dauerhaft nicht an eine kommunale Abwasserentsorgung angeschlossen werden soll.
Anträge für die Förderung von Kleinkläranlagen in unserem Verbandsgebiet sind ausschließlich beim Wasser- und Abwasserzweckverband "Eichsfelder Kessel" (WAZ EK) einzureichen. Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie beim WAZ EK.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Thüringer Aufbaubank unter:
Kleinkläranlagen: Neue Förderrichtlinie mit höheren Zuschüssen

Ansprechpartner

Sachbearbeitung Abwasser
Frau Ricarda Schulz