Neue Gebühren und Entgelte ab dem Jahr 2023

Ausgangssituation:

Gemäß den rechtlichen Vorgaben, im Besonderen der Satzungen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ (WAZ), hat der Verband zur pflichtgemäßen Erhebung von Entgelten und Gebühren die nötigen Beschlüsse im Rechtsrahmen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes zu fassen.
Grundlage der Gebühren- und Entgeltfestsetzungen ist der Grundsatz der kalkulierten Kostendeckung.
Der derzeitige Kalkulationszeitraum mit dem Festsetzungsbeschluss des Verbandes endete nach vier Jahren zum 31.12.2022. Somit war der Verband zu einer neuen Festsetzung der Gebühren und Entgelte verpflichtet und hat somit die notwendigen Satzungsänderungen in seiner Sitzung am 29.11.2022 beschlossen (Ergänzende Bestimmungen Pkt. 18 – Preisverzeichnis, Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung, Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung).

Was wurde festgestellt?

Die Nachkalkulation des zu Ende gehenden Veranschlagungszeitraumes 2019 bis 2022 ergab ein höheres Defizit in der Kostendeckung im Wasserbereich und ein deutlich niedrigeres Defizit im Abwasserbereich.
Die Vorauskalkulation für den Zeitraum 2023 bis 2026 erfordert für beide Bereiche trotz sparsamster Betriebsführung und effektivster Investitionstätigkeit einen höheren Entgelt- und Gebührenbedarf – eine Anpassung der Entgelte, Gebühren und Beiträge ist erforderlich.

Was sind die Ursachen?

in der Wasserversorgung:

  • steigende Qualitätsstandards und zunehmende Aufwendungen für die Analytik, auch im Rohwasserbereich durch geänderte Rechtsverordnungen
  • seit über 15 Jahren keine Förderung mehr zur Entlastung des eigenen Finanzbedarfes
  • Schaffung alternativer Lösungen für eine stabile Wassergewinnung und Bereitstellung in Bezug auf die Veränderungen der natürlichen Ressourcen durch den fortschreitenden Klimawandel (seit 2018 nachlassende Grundwasserneubildung)
  • Steigerung der Strombezugskosten, dadurch bedingt die verstärkte Umsetzung von Maßnahmen in der Energiebedarfsoptimierung und Energiegewinnung zur Gegensteuerung von nicht beeinflussbaren Kostensteigerungen im Energiebezug und zur möglichst langfristigen Stabilisierung der Verbraucherkosten
  • stärkerer Anstieg der Material- und Herstellungskosten in der privaten und öffentlichen Wirtschaft

in der Abwasserentsorgung:

  • steigende Qualitätsstandards
  • Klärschlammverordnung (Phosphorrückhaltung)
  • Klärschlammentsorgung (gravierende Kostensteigerungen, Verbrennung)
  • Fäkalschlammabfuhr (Anstieg der Kosten in allen Fuhrleistungen)
  • durch Modernisierung der vorhandenen Anlagen und ständigen Erweiterungen der Entsorgungsbereiche (Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes)
  • Steigerung der Strombezugskosten, dadurch bedingt die verstärkte Umsetzung von Maßnahmen in der Energiebedarfsoptimierung und Energiegewinnung zur Gegensteuerung von nicht beeinflussbaren Kostensteigerungen im Energiebezug und zur möglichst langfristigen Stabilisierung der Verbraucherkosten
  • stärkerer Anstieg der Material- und Herstellungskosten in der privaten und öffentlichen Wirtschaft

Letztlich hat sich der Verband in seiner langfristigen Ausrichtung schon in den Vorjahren dafür entschieden, an der zeitlichen Umsetzung der Ver- und Entsorgungskonzepte festzuhalten, um den Grundsatz der Solidargemeinschaft zu erfüllen:
Alle unterstützen sich gemeinsam, bis alle Mitgliedsgemeinden vom einheitlich hohen Standard der Infrastruktur profitieren.

Für was hat sich der Verbands-/Werksausschuss entschieden?

  1. Entgelt- und Gebührenanpassung, um in den nächsten vier Jahren eine kostendeckende Ver- und Entsorgung, bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Verbandes, ermöglichen zu können
  2. Prüfung der Kostengruppen mit möglichst höchster Leistungsgerechtigkeit und Rechtssicherheit
  3. Moderate Anhebung des Grundpreises/Grundgebühr und stärkere Anhebung des Verbrauchspreises, um die Belastung für kleine Haushalte niedriger halten zu können

Hier gelangen Sie zu den ab 2023 gültigen
Wasserentgelten
Abwassergebühren und Beiträge